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crawlOPTIMIZER

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich und Begrifflichkeiten

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen eCom VIKINGS, Inhaber: Jan-Peter Ruhso, MSc, MSc, Wolfgang-Pauli-Gasse 5/1.1.18, 1140 Wien, Österreich (nachfolgend bezeichnet als „eCom VIKINGS) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Diese AGB gelten für die Nutzung der von eCom VIKINGS angebotenen Anwendung „crawlOPTIMIZER“ gemäß der aktuellen Produktbeschreibung als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot (nachfolgend einheitlich bezeichnet als „Software“).
1.3. Die Anwendbarkeit der AGB wird mit dem Kunden beim ersten Vertragsabschluss vereinbart. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte gleicher Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten eCom VIKINGS nicht, auch wenn sie von eCom VIKINGS nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden oder die Bedingungen des Kunden bestimmen, dass abweichende Bedingungen des Vertragspartners nicht oder nur nach schriftlicher Anerkennung gelten sollen oder die Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Angebot nur für Geschäftskunden

2.1. Das Angebot von eCom VIKINGS richtet sich ausschließlich an geschäftsfähige Geschäftskunden (d.h. Unternehmen) oder öffentlich-rechtliche Organisationen und nicht an Verbraucher. Verbrauchern ist die Bestellung der Leistungen von eCom VIKINGS untersagt.
2.2. Als Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, zu verstehen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Der Begriff des Unternehmens umfasst auch dementsprechend handelnde Freiberufe. Als Verbraucher sind Personen zu verstehen, die kein Unternehmen sind.
2.3. Mit der Bestellung erklären Kunden, dass sie ein geschäftsfähiger Geschäftskunde oder eine öffentlich-rechtliche Organisation und kein Verbraucher sind.
2.4. eCom VIKINGS behält sich vor, im Rahmen der Bestellung des Kunden, als auch vor deren Durchführung zu überprüfen, ob der Kunde kein Verbraucher ist (z.B. Prüfung der Adressdaten, der Gewerbeanmeldung oder der Umsatzsteueridentifikationsnummer).

3. Art und Umfang der Leistung

3.1. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von eCom VIKINGS bzw. eines von eCom VIKINGS beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
3.2. eCom VIKINGS stellt dem Kunden die Software entsprechend dem jeweils vereinbarten Tarif am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von eCom VIKINGS bereitgestellt. eCom VIKINGS schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3.3. Die Leistungen von eCom VIKINGS beschränken sich auf die Zurverfügungstellung der Software und die damit im Zusammenhang stehende Informationsvermittlung. Insbesondere werden die Logfile-Analysen vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nur auf die Auswertung des Google-Bots beschränkt.
3.4. Die Leistungen von eCom VIKINGS werden in Form eines Dienstvertrages erbracht. Ein bestimmter werkvertraglicher Erfolg durch die Nutzung der Software nicht vereinbart.
3.5. Eine über die, in der Softwarebeschreibung definierte Funktionalität der Software hinausgehende Beschaffenheit, ist nicht geschuldet. Individuelle Erweiterungen oder sonstige Anpassungen der Software für den Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Übernahme von Garantien für bestimmte Eigenschaften der Software bedarf zu ihrer Wirksamkeit der zumindest textlichen Bestätigung durch eCom VIKINGS. Eine Schulung zur Anwendung der Software wird von eCom VIKINGS nicht geschuldet.
3.6. Der Leistungsumfang der Software umfasst, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, nicht die Validierung oder Zusicherung der Richtigkeit der durch deren Nutzer zur Verfügung gestellter oder ermittelter Inhalte und Informationen.
3.7. Die Leistungen von eCom VIKINGS beinhalten ohne eine ausdrückliche Vereinbarung keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung sowie Erfüllung von gesetzlichen Pflichten des Kunden.

4. Angebote und Vertragsschluss

4.1. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten oder in Prospekten stellen keine verbindlichen Angebote dar.
4.2. Verträge über die Nutzung der Software können zwischen eCom VIKINGS und dem Kunden individuell oder im Rahmen eines Online-Bestellverfahrens geschlossen werden.
4.3. Im Rahmen des Onlinebestellverfahrens wählt der Kunde anhand seines Bedarfs den gewünschten Software-Tarif aus. Anschließend gibt der Kunde Angaben zu seiner Person sowie dem Unternehmen an und wählt aus den ihm zur Verfügung stehenden Zahlungsarten einer zur Durchführung der Zahlung aus. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ kommt der Vertrag zwischen eCom VIKINGS und dem Kunden zustande. Sofern dem Kunden eine Bestätigungsemail an seine E-Mailadresse zugesandt wurde (worüber der Kunde informiert wird), muss der Kunde diesen Link aktivieren, um die Software nutzen zu können. eCom VIKINGS ist berechtigt, dem Kunden die zur Verfügungstellung des vollen Umfangs der Software von der vollständigen Durchführung der Zahlung abhängig zu machen.
4.4. Im Übrigen begründen Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an eCom VIKINGS erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu eCom VIKINGS. eCom VIKINGS behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen. Angebote sind vorbehaltlich anderer Angaben 14 Tage lang gültig.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde wird eCom VIKINGS bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
5.2. Zu den notwendigen Mitwirkungsleistungen gehört insbesondere die Zurverfügungstellung von Logfiles des Webservers des Kunden in dem, aus den zur Verfügung gestellten Optionen ausgewählten Übertragungsverfahren (Z.B. E-Mail, FTP, Zugriff Website).
5.3. Weiteres zur Mitwirkungspflicht gehört die Vorfilterung der Logfiles. Der Begriff „google“ muss im User Agent vorkommen, dadurch wird sichergestellt, dass keine personenbezogenen Daten übermittelt werden.
5.4. Für die Analysefunktionen der Software ist es notwendig, dass sie mittels eines Softwarezugriffs (sog. „Crawling“) Informationen aus den zu analysierenden Webseiten des Kunden gewinnt (z.B. Meta-Informationen). Der Kunde muss sicherstellen, dass das Crawling technisch nicht ausgeschlossen ist.

Der crawlOPTIMIZER crawlt alle Einträge (URLs) aus den XML-Sitemaps.
Folgende Crawling-Standardwerte sind systemisch hinterlegt:

  • Sitemap Import Weekday: Montag
  • Sitemap Import Time:          01:00:00 Uhr
  • Crawl Start Time:          02:00:00 Uhr
  • Crawl End Time:          06:00:00 Uhr
  • Crawl Rate:          5 URLs pro Sekunde

Diese Standardwerte können jederzeit durch den Kunden im Menüpunkt „Settings“ individuell angepasst werden.

Wenn kein Crawling der XML-Sitemap(s) gewünscht ist, muss die Crawl Rate in den „Settings“ auf den Wert „0“ gesetzt werden. Dies hätte dann zur Folge, dass kein Crawling durch den crawlOPTIMIZER stattfindet. Im Falle eines „Nicht-Crawlings“ der XML-Sitemaps kann eine Auswertung im Dashboard nicht angezeigt werden, da die benötigten Crawling-Informationen fehlen.

Weitere Informationen zum Thema Crawling durch den crawlOPTIMIZER:

  • Die in den „Settings“ maximal einstellbare Crawl Rate ist mit 10 URLs pro Sekunde limitiert.
  • Der crawlOPTIMIZER User Agent ist wie folgt aufgebaut:

Mozilla/5.0 (compatible; crawlOPTIMIZER/x.x.x; +https://www.crawloptimizer.com)

5.5. Solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ist eCom VIKINGS nicht verpflichtet die vereinbarten Softwareleistungen zu erbringen. Hierdurch entsteht beim Kunden kein Anspruch auf Minderung des Nutzungsentgelts oder Verlängerung einer vereinbarten Vertragslaufzeit.
5.6. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für eCom VIKINGS im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
5.7. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Softwarebeschreibung, bzw. einem Auftragsblatt ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
5.8. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von eCom VIKINGS darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
5.9. Sofern der Kunde die Software anderen Nutzern im Rahmen einer vertraglichen Regelungen mit eCom VIKINGS zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass die anderen Nutzer die Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag einhalten.

6. Enterprise-Accounts

6.1. Soweit Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Agenturen“) sog. Enterprise-Accounts nutzen, dürfen Sie einzelne Properties für deren eigene Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Agenturkunden“) anlegen. Die Properties werden im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den eCom VIKINGS und den Agenturen angelegt. Es kommt kein Vertrag zwischen den Agenturkunden und eCom VIKINGS zustande.
6.2. Die Anzahl der Properties und der Agenturkunden wird durch den jeweils gebuchten Tarif bestimmt und darf von den Agenturen nicht überschritten werden.
6.3. Agenturen dürfen den Agenturkunden die zur Nutzung der Properties benötigten Zugangsdaten überlassen. Die Agenturen haben sicherzustellen, dass diese AGB sowie die Datenschutzbestimmungen den Agenturkunden bekannt sind und von diesen befolgt werden.

7. Nutzungsberechtigung

7.1. eCom VIKINGS weist darauf hin, dass der Kunde die Software nur für die individuellen vertragsgemäßen Zwecke verwenden darf und die Nutzung Dritten nur entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen überlassen darf.
7.2. Da die Software ausschließlich auf den Servern von eCom VIKINGS oder auf Servern des von eCom VIKINGS beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und eCom VIKINGS räumt auch keine solchen Rechte ein. eCom VIKINGS räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf in diese vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen.
7.3. Vorbehaltlich einer anderen expliziten Vereinbarung zwischen den Parteien (z.B. im Rahmen von Enterprise-Accounts) ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von eCom VIKINGS entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern, zu dekompilieren, zu verändern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder Dritten die Vornahme der vorgenannten Handlungen zu ermöglichen. Die vorstehenden Verbote bestehen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.
7.4. Der Kunde darf die Software nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen.
7.5. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der Software und deren Infrastruktur zu beeinträchtigen. Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung der Software zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. Zugriffe via Drittsoftware, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe generiert).
7.6. Der Kunde ist verpflichtet die Zugangsdaten zur Software vor Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Der Kunde ist berechtigt, die Zugangsdaten an gegenüber ihm in sachlicher Hinsicht weisungsgebundene Mitarbeiter weiterzugeben.

8. Rechte zur Datenverarbeitung und Datensicherung

8.1. eCom VIKINGS hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
8.2. Der Kunde räumt eCom VIKINGS für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von eCom VIKINGS für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. eCom VIKINGS ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung und Beseitigung von Störungen ist eCom VIKINGS ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
8.3. Die Software von eCom VIKINGS verarbeitet für Analysezwecke lediglich anonyme Daten. Es werden nur die Daten der Zugriffe des Google-Bots analysiert. Der Kunde ist daher verpflichtet dafür zu sorgen, dass eCom VIKINGS nur vorgefilterte Logfiles mit den Zugriffen des Google-Bots erhält und ohne andere, insbesondere personenbezogene, Einträge. Vor der Analyse werden die Logfiles des Kunden zusätzlich gefiltert und alle anderen Einträge als die des Google-Bots werden herausgefiltert. Nur derart bereinigte Logfiles werden analysiert und anschließend gespeichert.

  • Folgende Vorfilterung muss durch den Kunden stattfinden:
    Es werden nur die Logeinträge übermittelt bzw. auf einem Server abgelegt, die innerhalb des User-Agent-Strings den Begriff „google“ beinhalten (Egal in welcher Schreibweise. Positive Beispiele: Googlebot, google, Google, GOOGLE).

8.4. Gespeicherte Logfiles werden nach Ablauf von 5 Jahren automatisch gelöscht.

9. Vergütung

9.1. Der Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach den, dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilten Preisen.
9.2. Alle Preise verstehen sich, vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung, exklusive, d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer.
9.3. Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
9.4. Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als zwei Wochen, ist eCom VIKINGS nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch von eCom VIKINGS bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn eCom VIKINGS ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 15.2 dieser AGB hat.
9.5. eCom VIKINGS kann nach Ablauf der Erstlaufzeit die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
9.6. Die Vergütung sonstiger Leistungen (z.B. SEO-Consulting; IT-seitige Entwicklungen etc.) richtet sich nach den jeweils gültigen Preisangaben von eCom VIKINGS.
9.7. Der monatliche Nettopreis errechnet sich aus dem Durchschnitt der täglichen Googlebot-Requests. Relevant dabei ist immer der Durchschnitt der täglichen Googlebot-Requests der letzten drei Monate zu einem Stichtag. Sollte dieser durchschnittliche Wert über eine Dauer von mehr als einem Monat um mindestens 5% erhöht sein, ist die eCom VIKINGS berechtigt, eine nach dem gebuchten Tarif leistungsentsprechende Preisanpassung durchzuführen. Der Kunde wird rechtzeitig vorab per E-Mail darüber informiert.
9.8. Rechnungen dürfen auf elektronischem Wege übermittelt werden.
9.9. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.

10. Support

10.1. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Die Art und Weise der Fehlermeldung richtet sich nach der Produktbeschreibung, ebenso wie der Umfang der Supportleistungen.
10.2. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
10.3. Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.

11. Verfügbarkeit der Software

11.1. eCom VIKINGS bietet eine Softwareverfügbarkeit von 97 % im Jahresmittel an. eCom VIKINGS weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von eCom VIKINGS liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von eCom VIKINGS handeln (z.B. Stromausfälle, DDOS-Attacken), von eCom VIKINGS nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von eCom VIKINGS haben. Ebenso außerhalb des Einflussbereichs von eCom VIKINGS liegen Änderungen der Funktionalität des Google-Bots, die es eCom VIKINGS mangels einer innerhalb eines zumutbaren Zeitraums vorausgehenden Mitteilung oder mangels zumutbarer technischer Möglichkeiten nicht möglich machten, die Software auf die Änderung anzupassen. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von eCom VIKINGS erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
11.2. Wartungszeiten (welche typische Wartungs-, Umbau-, Update- oder Installationsarbeiten umfassen) stellen keine Mängel dar. Sie erfolgen, vorbehaltlich von Ausnahmefällen, die im Rahmen der Zumutbarkeit vorab mitgeteilt werden, samstags zwischen 21:00 und 24:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ).
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich bei eCom VIKINGS anzuzeigen.
11.4. Ist die Sicherheit des Softwarebetriebes oder die Aufrechterhaltung der Softwareintegrität sowie des Netzbetriebes und -integrität akut gefährdet (z.B. durch Schadsoftware oder unberechtigte Zugriffsversuche) darf eCom VIKINGS den Zugang zu der Software sowie den Umfang ihrer Funktionen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken. Das gilt insbesondere, wenn die Interessen des Kunden gefährdet sind.
11.5. eCom VIKINGS ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten den Zugang zur Software zu sperren. Schwerwiegende Verstöße sind solche die eCom VIKINGS die Aufrechterhaltung der Vertragserfüllung unzumutbar machen, weil Rechte und Interessen von eCom VIKINGS oder sonstiger Nutzer der Software gefährdet sind (z. B. Zugriff durch unberechtigte Personen, Einschleusung von Schadsoftware).

12. Weiterentwicklung und Gewährleistung

12.1. eCom VIKINGS darf im Rahmen der Weiterentwicklung die Software sowie deren Teilfunktionen verändern, ohne dass dies einen Mangel darstellt, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist und die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird. Die Weiterentwicklung der Software ist ein wesentlicher Bestandteil des Angebotes von eCom VIKINGS. Die Weiterentwicklung umfasst die Anpassung an den technischen Fortschritt, Berücksichtigung der Anforderungen der Nutzer an die Nutzung der Software sowie deren Optimierung.
12.2. Soweit eCom VIKINGS für die Software Schnittstellen (auch bezeichnet als „API“) anbietet, mit denen der Kunde auf die Software mit der Software von Drittanbieten zugreifen kann, gewährleistet eCom VIKINGS die Funktionsfähigkeit der Schnittstellen nach Maßgabe der Verfügbarkeitsregelungen dieses Vertrages nur soweit, als die Funktionsfähigkeit im Einflussbereich von eCom VIKINGS liegt. Insbesondere kann für fehlende Kompatibilität der Schnittstellen oder Zugriffsmöglichkeit keine Gewährleistung übernommen werden, sofern die Mängel in der Software des Drittanbieters liegen. Dieselben Einschränkungen gelten, wenn der Kunde die Software Dritter über deren Schnittstellen mit der Software verknüpft.
12.3. Die von eCom VIKINGS dem Kunden im Rahmen der Software mitgeteilten Handlungsempfehlungen, Vorschläge, Tipps und ähnliche Hinweise (nachfolgend bezeichnet als „Empfehlungen“) sind unverbindlicher Natur. eCom VIKINGS bemüht sich die Empfehlungen immer nach aktuellen Kenntnisstand und entsprechend aktuellen technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu erteilen. Da sich diese Umstände jedoch ständig ändern und verbindliche die Empfehlungen einer Prüfung im Einzelfall bedürfen, kann eCom VIKINGS für die Empfehlungen keine Gewähr oder Garantie im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit, Angemessenheit, Vollständigkeit oder Erzielung bestimmter Erfolge geben. D.h. die Anwendung der Empfehlungen erfolgt im alleinigen Risiko des Kunden.
12.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Es wird eine Verjährungsdauer von 6 Monaten vereinbart.

13. Haftung und Schadensersatz

13.1. eCom VIKINGS haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
13.3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschrankt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.
13.4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
13.5. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet eCom VIKINGS hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

14. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

14.1. eCom VIKINGS speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber eCom VIKINGS, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
14.2. Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalten und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. eCom VIKINGS nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
14.3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, eCom VIKINGS von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls eCom VIKINGS von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. eCom VIKINGS wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde eCom VIKINGS unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
14.4. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche von eCom VIKINGS bleiben unberührt.

15. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

15.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der gewählten Tarifoption.
15.2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für eCom VIKINGS liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, eCom VIKINGS die vereinbarte Vergütung abzüglich von eCom VIKINGS ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde. Einer außerordentlichen Kündigung hat grundsätzlich eine Abmahnung vorherzugehen. Auf die Abmahnung kann verzichtet werden, wenn die Abmahnung dem Vertragspartner nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Verhalten des Vertragspartners Anlass dazu gibt, dass trotz Abmahnung mit weiterem Fehlverhalten zu rechnen ist.
15.3. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, es sei denn eCom VIKINGS stellt eine Online-Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung.
15.4. Es obliegt dem Kunden, seine Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. eCom VIKINGS ist, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Auftraggebers unwiederbringlich zu löschen.

16. Vertraulichkeit

16.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
16.2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne der Ziffer 16 dieses Vertrages, wenn sie
– der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
– allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
– der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
16.3. Die Verpflichtungen nach der Ziffer 16 dieses Vertrages überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

17. Übertragung der Rechte und Pflichten

17.1. Dieser Vertrag ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragbar.
17.2. Unbeschadet dessen ist eCom VIKINGS unter Beachtung der Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben jederzeit berechtigt, den Vertrag ohne weitere Zustimmung des Kunden an wirtschaftlich verbundene Unternehmen zu übertragen und jegliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag vollständig oder teilweise durch Dritte zu erbringen, ausüben zu lassen oder an Dritte abzutreten, insbesondere auch zu Finanzierungszwecken.

18. Änderungen der AGB in Sonderfällen

18.1. eCom VIKINGS behält sich vor, diese Vertragsregelungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, das ist für den Kunden nicht zumutbar. Die Änderung ist insbesondere in folgenden Fällen zumutbar:
– wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
– wenn die Änderung eCom VIKINGS dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
– wenn gänzlich neue Leistungen von eCom VIKINGS bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse von eCom VIKINGS einer Beschreibung in den AGB erfordern;
– wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist.
18.2. Im Fall der Änderung wird eCom VIKINGS die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Kunden bei eCom VIKINGS hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
18.3. Der Kunde erhält vier Wochen Zeit vor Inkrafttreten der Änderungen diesen Vertrag zu kündigen, sofern die Änderungen Nachteilung und deswegen unzumutbar für den Kunden sind.
18.4. Widerspricht der Kunde den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. eCom VIKINGS wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
18.5. Der Kunde kann den geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.
18.6. Darüber hinaus bedarf diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
19.2. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Wien. Das Recht von eCom VIKINGS einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
19.3. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

Stand: 03.03.2019